Gerne unterstütze ich Sie bei allen betriebswirtschaftlichen Abläufen, wie z. B.
- Prozesse zur analogen oder digitalen Erfassung, Verarbeitung und Ablage aller relevanten Belege und sonstigen Dokumente und Informationen,
- Berücksichtigung von Freigaben und Budgetverantwortung
- Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling gerne in Ihren bestehenden Systemen, mit meinem Programm oder gemeinsam zu entwickelnden Lösungen
- Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau
- Zahl- und Mahnwesen
- Koordination von Projekt- bzw. Einzel- und Gesamtbuchhaltung
- Vorbereitung von Quartals- und Jahresabschlüssen
- Filmgeschäftsführung, Fördermittelabrechnungen
Ich verstehe mich dabei immer als Ansprechpartnerin sowohl für meine Kunden und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, als auch für das Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsbüro.
Ich übernehme im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) aussschließlich die
Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG, insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG, ausgenommen sind.